Seit September 2022 gilt eine verbindliche Tariflohntabelle für alle Unternehmen im Pflegebereich, welches diese vor ein neues Hindernis stellt. Durch die entstehende Erfolgskrise ergeben sich für nicht wenige Pflegeunternehmen massive (Re-) Finanzierungsprobleme, da nicht nur die Gewinne zurück gehen, sondern auch Investitionen zurückgestellt werden und die Eigenkapitalquote sinkt. Dies betrifft vermehrt die Gruppe der Unternehmen, die zwischen 1993 und 2000 gegründet wurden, da diese meist keine wettbewerbsfähigen Strukturen und Arbeitsabläufe mehr haben, nicht digitalisiert arbeiten und einen mangelnden Leistungsverkauf aufweisen. Die Folge in vielen Fällen: eine Liquiditätskrise und gegebenenfalls sogar die Insolvenzreife. Warum sollte ein Pflegeunternehmer nur wegen einer Gesetzesänderung sein Unternehmen am Ende zum Verkauf anbieten müssen und womöglich weit unter dem eigentlichen Marktwert? Um dies zu verhindern müssen die Pflegeunternehmer bestenfalls noch vor der Tariftreuepflicht und den enorm steigenden Personalkosten proaktiv handeln. Eine Lösung wäre eine umfassende Modernisierung und Restrukturierung der betroffenen Einrichtungen, um einerseits eine langfristige Marktstabilität zu schaffen, durch Employer Branding, Personal zu gewinnen aber auch zu binden, sowie den Unternehmenswert wieder aufzubauen.

„Wie bleiben wir weiterhin für unsere Bewerber Interessant und wie können wir unser Angebot am besten kommunizieren?“ Diese Frage müssen sich die Unternehmen folgend stellen, da die Zeit in der das Gehalt ein Alleinstellungsmerkmal darstellt, vorerst vorbei ist. Im Hinblick auf die Restrukturierung sollte im Zuge des Tariflohns und der standardisierten Refinanzierung der Kostenträger analysiert werden, also ob die angebotene Vergütung seitens der Kostenträger ausreichend ist, um die erwarteten Kosten zu decken. Ist dies nicht der Fall, muss mit den Kostenträgern eine Einzelverhandlung durchgeführt werden, sollte dabei die Vergütung ausgereizt sein oder gar nicht erst ausreichen, muss meist der gesamte Betrieb restrukturiert werden. Reicht desweiteren die Refinanzierung nicht aus, muss in diesem Fall ein Sanierungsgutachten (IDW S6) erstellt werden, um die Sanierungsfähigkeit für Stakeholder und Gläubiger festzustellen. Worauf das Unternehmen nach einer erfolgreichen Analyse mit den entsprechend eruierten Maßnahmen saniert wird. Die Pflegebranche ist sehr speziell und Unternehmer können an vielen Stellen einen falschen Weg einschlagen, genau deshalb benötigen die Unternehmen ein Netzwerk aus Spezialisten um dies zu verhindern.

 

Quelle:https://www.handelsblatt.com/adv/firmen/tarifloehne-pflege.html

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