Unternehmenswert eines Pflegedienstes in Schieflage

Im letzten Jahr wurden die Pflegeeinrichtungen vor große Herausforderungen gestellt. Dazu gehört vor allem die Einführung des Tarifs und die hohe Inflation. Dies brachte einen immensen Anstieg der Personal- und Gemeinkosten hervor. Die Refinanzierung der Kranken- und Pflegekassen reicht im Gegenzug nicht aus diese zu decken und folge dessen haben viele Pflegeeinrichtungen mit sinkenden Renditen oder sogar Verlusten zu kämpfen, wenn keine vollumfängliche betriebliche Restrukturierung stattfand oder stattfindet. Viele Pflegeeinrichtungen haben bereits vor den beschriebenen Herausforderungen über einen Verkauf nachgedacht bzw. diesen geplant. Für einige ist der Verkauf der einzige Ausweg um eine potenzielle vollständige Zahlungsunfähigkeit zu umgehen, weil zumeist auch die Ressourcen und die physischen wie auch psychischen Kräfte nicht ausreichen, um den Betrieb über eine längere Zeit zu sanieren bzw. wieder entsprechend aufzubauen. So ergibt sich oft die Frage welchen Unternehmenswert eine Pflegeeinrichtung in finanzieller Schieflage oder stark eingebrochenen gewinnen aufweist. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise die zeitlichen und finanziellen Ressourcen welche ein Käufer aufbringen muss, um die Pflegeeinrichtung in eine Gewinnzone bzw. in strukturelle positive wirtschaftliche Strukturen zu bringen. Darüber hinaus ist natürlich das vorhandene Personal zu bewerten, inwieweit dieses dazu beitragen kann oder den Prozess aufgrund fehlender Kräfte oder nicht vorhandener Qualifikationen verzögert. Schlussendlich stellt sich für einen Käufer auch die Frage ob Verbindlichkeiten übernommen werden oder der Pflegedienst bzw. dessen Assets in eine neue GmbH übertragen werden, um das Haftungsrisiko in Verträgen und sonstigen Verbindlichkeiten stark zu verringern.  

Fazit einer Wertermittlung einer Pflegedienstes in Schieflage:

  Es ist es häufig, dass die Verkaufssumme dazu ausreicht, um Alt-Verbindlichkeiten der Pflegeeinrichtung bzw. des Unternehmers abzulösen und somit dieser ohne privaten/unternehmerischen finanziellen Einbußen aus dem Unternehmen aussteigen kann. Dies ist allerdings im Einzelfall zu prüfen und es kommt auch hier wieder auf das Ausmaß der Schieflage des Unternehmens und der Höhe der potenziellen Verbindlichkeiten an.  

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