Vergütungsverhandlungen MIT Pflege- und Krankenkasse
Durch die sich immer ändernden äußerlichen Faktoren wie Lohnerhöhungen, Zinssteigerungen und Inflation wird der Kostendruck auf die Pflegeeinrichtungen kontinuierlich größer. Neben einer Restrukturierung des Pflegebetriebes, sind Vergütungsverhandlungen mit den Pflegekassen und Krankenkassen unumgänglich.
Die Vergütungsverhandlungen müssen jährlich erfolgen. Denn viele Pflegedienste haben teilweise über Jahre keine Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern geführt, weil schlichtweg die Zeit, das Know-How oder auch der Mut in einer Verhandlung einzutreten fehlte. Diese finanzielle Lücke wird von Jahr zu Jahr größer und erschwert den Pflegediensten die oben aufgeführten Kostensteigerungen tragen zu können. Dies zeigt sich zu guter Letzt in niedrigeren Unternehmensgewinnen oder führt sogar zu Verlusten. Am Ende sinkt dadurch der Unternehmenswert.
Der Prozess der Vergütungsverhandlung mit den Kostenträgern
Im ersten Schritt führen wir eine Potenzialermittlung durch und eruieren, wie groß die Erfolgsaussichten bei den aktuellen Bedingungen in Ihrer Pflegeeinrichtung sind. Danach erhalten Sie eine ausführliche Checkliste mit Dokumenten, welche wir zumeist mit Ihrem Steuerberater besprechen, so dass Sie bei den administrativen- bzw. betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten keine Belastungen empfinden.
In einigen Vergütungsverhandlungen ist eine Kündigung der Vergütungsvereinbarung notwendig. Hier informiert Sie die Amberger Consulting GmbH und prüft, ob diese fristgerecht ist. Nachdem alle Unterlagen eingegangen sind, wird eine Kalkulation erstellt, welche von Ihnen unterschrieben an die Kostenträger versendet wird. Danach treten wir in die Vergütungsverhandlung mit den Pflege- und/oder Krankenkassen. Die Verhandlungsdauer ist entsprechend demnach zeitlich limitiert, bis ein Ergebnis erzielt wurde; mit oder ohne Schiedsgericht. Danach können Sie Ihre neue Vergütung mit den Kostenträgern abrechnen.
Die Vorteile und Arten der Vergütungsverhandlungen
Um den oben aufgeführten Konsequenzen zu entgehen und Ihre Rechte auch durchzusetzen, übernehmen wir die Vergütungsverhandlungen SGB V im Bereich der häuslichen Intensivpflege (1:1 Versorgung), der intensivpflegerischen Betreuung (div. Personalschlüssel) im Rahmen einer Wohngemeinschaft und die einer Tagespflege. Darüber hinaus unterstützen wir auch die Vollkostenverhandlungen SGB XI nach einer vorherigen Potenzialeinschätzung.
Dabei erstellen wir je nach Bedarf die Kalkulation bzw. stehen Ihnen bei der Erstellung dieser zur Seite und führen die Verhandlung mit den Kostenträgern oder übernehmen die gesamte Vergütungsverhandlung inkl. Kalkulationserstellung vollumfänglich für Sie.
Auch im Falle eines aufkommenden Schiedsverfahrens stehen wir Ihnen gerne zur Seite oder führen die Verhandlungen für Ihren Pflegedienst in Ihrem Interesse.